Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das eigentumsähnliche Recht des Werkschöpfers an seinem individuellen geistigen Werk, z.B. einem Werk der Literatur, Kunst oder Wissenschaft.

Es entsteht mit der Werkschöpfung und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Gefordert ist nur eine subjektive und keine objektive Neuheit.

Geschützt werden Form und Ausdruck, nicht aber Ideen oder Grundsätze.

Es ist keine Registrierung und keine Prüfung notwendig.

Schutz besteht gegen Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes. Erlaubt ist die freie Benutzung. Das geschützte Werk dient als Anregung neuen Werkschaffens.

Das Urheberrecht für Computerprogramme greift, sofern die Programme individuelle Werke im Sinne einer geistigen Schöpfung darstellen. Der Schutz gilt für alle Ausdrucksformen einer Software. Nicht geschützt sind Ideen oder Grundsätze, die dem Computerprogramm zugrunde liegen. Dies wird nur durch ein Patent erreicht.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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