Sortenschutz
Voraussetzungen für den Sortenschutz einer Pflanzensorte:
- neu
- unterscheidbar
- homogen
- beständig
Eine Pflanzensorte ist demnach schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung gekennzeichnet ist.
Der Sortenschutz berechtigt allein den Sortenschutzinhaber oder seinen Rechtsnachfolger, Vermehrungsmaterial der Sorte (Pflanzen und Pflanzenteile einschließlich Samen) zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen. Die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen Sorte bedarf hingegen nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers.

