Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Sortenschutz

Der Sortenschutz dient der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen.

Voraussetzungen für den Sortenschutz einer Pflanzensorte:

  • neu
  • unterscheidbar
  • homogen
  • beständig

Eine Pflanzensorte ist demnach schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung gekennzeichnet ist.

Der Sortenschutz berechtigt allein den Sortenschutzinhaber oder seinen Rechtsnachfolger, Vermehrungsmaterial der Sorte (Pflanzen und Pflanzenteile einschließlich Samen) zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen. Die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen Sorte bedarf hingegen nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

Wirtschaftsland

Das Magazin für Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie in  Schleswig-Holstein.

» weiter

Registrierung für MariMatch 2010

Internationale Kooperationsbörse für die Maritime Wirtschaft auf der SMM 2010
» weiter
Messelogo Transport und Logistic

10.-13. Mai 2011

Leitmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management.

Wir bringen Sie hin!

» weiter

EasyDrive-Hybrid

Das Produktions-Netzwerk, dass einen nachrüstbaren Hybridantrieb für gebrauchte Nutzfahrzeuge ...
» weiter
Nach oben Seite zurück Seite drucken Sitemap Impressum Datenschutz
WTSH
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein GmbH

Postfach, 24100 Kiel
Besucheradresse:
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

T 0431.66 66 6-0
F 0431.66 66 6-7 67
info@wtsh.de
Kontakt | Sitemap | Drucken
Deutsche Sprachversion Englische Sprachversion Dänische Sprachversion Chinesische Sprachversion Brasilianische Sprachversion