Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Marken

Weltmarken wie z.B. Mercedes Benz, Coca-Cola, Microsoft oder BMW wecken beim Kunden die Vorstellung von einem ganz bestimmten Produkt oder Produkten, von Qualität und Aussehen. Sie regen darüber hinaus zum Kauf, zur Markentreue und zum Wiederholungskauf an. An den genannten Marken-Beispielen wird deutlich, wie wichtig der Markenname für eine erfolgreiche Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen ist.

Eine Marke, die unverwechselbar und einzigartig sein soll, dient nicht nur dazu, die Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen voneinander zu unterscheiden, sondern gibt auch Auskunft über Herkunft sowie Garantie der Produkte. Sie bietet dem Besitzer einen effektiven Schutz gegen Missbrauch der eigenen Kennzeichnung. Dieser kommt ein unermesslicher Wert zu, der umso größer wird, je geringer die objektiven Unterschiede der einzelnen Waren und Dienstleistungen sind (z.B. bei Waschmitteln, Zahnpasta usw.).

Eine Marke:
  1. muss Unterscheidungskraft besitzen
  2. darf nicht beschreibend, nicht freihaltebedürftig und nicht irreführend sein
  3. muss graphisch darstellbar sein. Zugelassen sind Hörzeichen, Farbgestaltungen und -kombinationen sowie dreidimensionale Zeichen. Die Mehrzahl der Marken bestehen jedoch aus Wort, Bild oder einer Kombination aus beiden

Mit einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist Ihre Marke in Deutschland geschützt.
Absolute Eintragungshindernisse
Das Patentamt prüft auf absolute Eintragungshindernisse:
  • mangelnde Unterscheidungskraft
  • bereits bekannte Zeichen
  • vorherige Anmeldung einer gleichen Marke
  • wenn eine Marke lediglich aus einer beschreibenden Angabe besteht, die zugunsten der
    Mitbewerber frei verfügbar bleiben muss
  • wenn eine Marke ein Hoheitszeichen beinhaltet, zu dessen Verwendung der Anmelder nicht
    befugt ist
  • wenn eine Marke eine ersichtlich irreführende Angabe enthält.


Die vorherige Anmeldung einer Marke ist natürlich ein absolutes Eintragungshindernis, allerdings erst
dann, wenn der Inhaber dieser anderen Marke Widerspruch einlegt. D.h. bei der Prüfung zur
Eintragung der Marke wird nicht geprüft, ob bereits eine vorherige Anmeldung existiert.

Beschreibende Marken sind Marken, die Ihre Produkte beschreiben, d.h. Sie können den Namen
"OBST" nicht für Obst und Gemüse anmelden, aber dafür Schuhe und Lederwaren.

Hoheitszeichen sind Staatsflaggen, Staatszeichen oder ähnliche.

Sollten diese absoluten Eintragungshindernisse teilweise zutreffen, so kann man einen teilweisen
Schutz erwirken, das würde bedeuten, dass der Teil den das Deutsche Patent- und Markenamt nicht
für schutzwürdig erklärt, einfach nicht beachtet wird und man nur einen Schutz auf den anderen Teil
bekommt. Bei einer Marke, die z.B. aus einer Bild- und Wortmarke besteht, und der Teil der
Wortmarke nicht schutzwürdig ist, wird nur die Bildmarke geschützt. Sie dürfen aber in der
Kombination die Marke verwenden.

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab Anmeldung, beliebig oft verlängerbar.

Voraussetzung für den Schutz einer Marke ist die Vorlage eines entsprechenden Antrages beim
Patent- und Markenamt in München. Anmelder können natürliche oder juristische Personen mit der
Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, sein. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht
erforderlich.

Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlen, werden vom Deutschen Patentamt nicht
eingetragen. Ebenso Zeichen, die sich im Laufe der Jahre zu allgemein und von jedermann
benutzbaren Kennzeichnungsmitteln entwickelt haben (z.B. der Totenkopf für Gifte). Dies gilt auch für
Staatswappen, Staatsflaggen, amtliche Prüf- und Gewährzeichen sowie geläufige Wörter der
Umgangs- und Fachsprache.

Gültigkeit einer Marke
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach
Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Die Schutzdauer kann um jeweils 10 Jahre verlängert
werden.

Die Gültigkeit der eingetragenen Marke hängt davon ab, ob diese Marke im Widerspruchsverfahren /
Löschungsverfahren steht oder bereits gelöscht wurde oder keine Verlängerungsgebühren bezahlt
wurden

oder

Benutzungszwang

Spätestens 5 Jahre nach ihrer Eintragung muß die Marke benutzt werden, sonst kann jeder ihre
Löschung beantragen.

Widerspruch und Verfahren
Widerspruch zu einer eingetragenen Marke können die Inhaber älterer Marken innerhalb von 3
Monaten nach der Veröffentlichung der Marke im "Markenblatt" einlegen.

Der Widerspruch muss rechtzeitig in 2-facher Ausfertigung beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingehen. Die Widerspruchsgebühren müssen bezahlt werden.

Widerspruchsgründe:

  • gleiche Marke schon vorhanden
  • Ähnlichkeiten mit der älteren Marke


Widerspruchsgebühren: 120 €

Ziel eines Widerspruches ist es meistens, dass die neu angemeldete Marke gelöscht werden soll.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass diese angegriffene Marke nur noch teilweise geschützt
wird.

Sollte festgestellt werden, dass der neu eingetragenen Marke ältere Rechte entgegenstehen, wird die
Eintragung gelöscht. Andernfalls wird der Widerspruch zurückgewiesen.

Die Löschung ist soweit endgültig, soweit sie im Löschungsverfahren nicht beseitigt werden kann.

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante
  • erteilt EU-Gemeinschaftsmarke
  • prüft absolute Eintragungshindernisse
  • führt Recherche im Bestand der EU-Marken durch
  • weitere 10 Patentämter (außer Deutschland, Frankreich und Italien) führen Recherchen durch


Widerspruch innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Marke möglich

Absolute Eintragungshindernisse
Das Patentamt prüft auf absolute Eintragungshindernisse:

  • mangelnde Unterscheidungskraft
  • wenn eine Marke lediglich aus einer beschreibenden Angabe besteht, die zugunsten der
    Mitbewerber frei verfügbar bleiben muss
  • wenn eine Marke ein Hoheitszeichen beinhaltet, zu dessen Verwendung der Anmelder nicht
    befugt ist
  • wenn eine Marke eine ersichtlich irreführende Angabe enthält.


Die vorherige Anmeldung einer Marke ist natürlich ein absolutes Eintragungshindernis, allerdings erst
dann, wenn der Inhaber dieser anderen Marke Widerspruch einlegt. D.h. bei der Prüfung zur
Eintragung der Marke wird nicht geprüft, ob bereits eine vorherige Anmeldung existiert .

Beschreibende Marken sind Marken, die Ihre Produkte beschreiben, d.h. Sie können den Namen
"OBST" nicht für Obst und Gemüse anmelden, aber dafür Schuhe und Lederwaren.

Hoheitszeichen sind Staatsflaggen, Staatszeichen oder ähnliche.

Sollten diese absoluten Eintragungshindernisse teilweise zutreffen, so kann man einen teilweisen
Schutz erwirken, das würde bedeuten, dass der Teil den das Deutsche Patent- und Markenamt nicht
für schutzwürdig erklärt, einfach nicht beachtet wird und man nur einen Schutz auf den anderen Teil
bekommt. Bei einer Marke, die z.B. aus einer Bild- und Wortmarke besteht, und der Teil der
Wortmarke nicht schutzwürdig ist, wird nur die Bildmarke geschützt. Sie dürfen aber in der
Kombination die Marke verwenden.

Laufzeit
Die EU-Gemeinschaftsmarke ist eine für die gesamte EU-Region gültige regionale Marke. Es gibt
dabei keine individuelle Benennung von bestimmten Staaten. Sie ist also eine für die gesamte EU
einheitlich gültige Marke, die nach 10 Jahren verlängert werden kann.

Die Schutzvoraussetzungen entsprechen denen der deutschen Marke.

Die EU-Gemeinschaftsmarke wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante
beantragt.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt prüft die absoluten Schutzvoraussetzungen. Außerdem führt das Harmonisierungsamt sowie weitere neun Patentämter (außer Deutschland, Frankreich und Italien) eine Recherche durch.

Nach Veröffentlichung der Marke kann innerhalb von 3 Monaten Widerspruch eingelegt werden.

Mit nur einer Markenanmeldung ist Schutz in Staaten der ganzen Welt möglich, soweit diese dem
Internationalen Markenabkommen beigetreten sind.


WIPO - World Intellectual Property Organisation

  • nimmt Anmeldung entgegen
  • veröffentlicht die IR-Marken
  • verschickt Mitteilung an die Länder, in denen Schutz beantragt wurde


Ablehnung durch die nationalen Ämter möglich.

Sprachen sind Englisch, Französisch oder Spanisch.

Leitfaden zur Stärkung der eigenen Marke


Markenbildung ist nicht nur für Weltkonzerne, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen von eminenter Bedeutung.

Wenn von "Marke" die Rede ist, denkt man zuerst an große Namen wie Mercedes, Nivea, McDonalds. Marken also, die mit ihrer Werbung omnipräsent sind, eine weltumspannende Kundschaft aufgebaut haben und deren Wert mit etlichen Milliarden beziffert wird. Dagegen scheint die Frage, ob und wie ein kleines Unternehmen sich als Marke positionieren kann, wie aus einer anderen Welt. Hinsichtlich der Größenverhältnisse sicherlich zu Recht. Doch betrachtet man das Phänomen "Marke" strukturell, dann ist der Unterschied gar nicht so groß.

Was ist eigentlich eine Marke? Eine Marke ist der gute Ruf, der den Produkten vorauseilt: Wer eine Marke aufgebaut hat, der beginnt morgen früh nicht bei Null, sondern kann auf das Ansehen aufbauen, das er sich durch seine vergangenen Leistungen erworben hat. Um Markenkraft aufzubauen braucht man also nicht in erster Linie teure Werbekampagnen. Man braucht vor allem den Willen, sich durch beharrliche Arbeit einen guten Namen zu machen.

Der folgende Leitfaden hilft dabei, in vier Schritten Ansatzpunkte zur Stärkung der eigenen Marke zu finden, die sich sofort umsetzen lassen.


1. Zieldefinition

Was soll ein zufriedener Kunde über unsere Marke denken? Und vor allem: Was soll er weitererzählen?

Dieses konkret und in den Worten des Kunden aufzuschreiben, hilft dabei, dass man sich mit seiner Markendefinition nicht hinter abstrakten Begriffen (wie innovativ, kundenfreundlich usw.) verschanzt. Denn es ist klar dass kein Mensch sagt: "Ich habe eine große Kundenfreundlichkeit erlebt" - sondern konkrete Eindrücke schildert: "Die Leute waren freundlich, haben mein Anliegen ernst genommen, und haben mir schnell geholfen."


2. Das Ursache-Wirkung-Prinzip anwenden

Welche Leistungen und Aktivitäten können das beabsichtigte Kundenerlebnis erzeugen?

Mit demselben anlalytischen Blick, der in anderen Unternehmensbereichen selbstverständlich ist, sollte man auch in Bezug auf die Marke fragen, wie Ursachen und Wirkungen zusammenspielen. Denn starke Marken fallen nicht vom Himmel, sondern werden durch die eigenen Leistungen erzeugt. Ein Unternehmen, das sich z.B. "Frische" auf die Fahne schreiben will, sollte so genau wie möglich festlegen, aus welchen konkreten Erlebnissen der Kunde den Schluss ziehen soll, es mit besonders frischen Produkten zu tun zu haben. Ansatzpunkte dafür können sich in allen Unternehmensbereichen finden.


3. Erfolgsbeispiele nutzen

Welche herausragenden Einzelleistungen können multipliziert werden?

In jedem Unternehmen gibt es erfolgreiche Einzelfälle, die besonders gut die Stärken der Marke zur Wirkung bringen, z.B. die besten Produkte, die überzeugendsten Verkäufer, die erfolgreichsten Aktionen. Solche Leistungsspitzen sind das beste Mittel, um eine Marke schnell und effizient zu stärken: Statt mit neuen Aktivitäten zu experimentieren, durchleuchtet man die erfolgreichen Einzelfälle nach multiplizierbaren Elementen - und überträgt diese nach Möglichkeit auf das gesamte Unternehmen.


4. Umsetzung

Was soll ab sofort anders, besser, konsequenter gemacht werden? Und wer ist dafür verantwortlich?

Die Stärkung der Marke ist kein "Sonntagsthema", sondern gehört in die gewöhnlichen Arbeitsabläufe. Wirksam werden kann nur, was Tag für Tag wiederholt und von den Kunden wahrgenommen wird. Deshalb muss die Markenbildung mit Herzblut und eiserner Konsequenz im Tagesgeschäft verankert werden. Dann entsteht das, was auch die ganz großen Marken auszeichnet: Hochachtung vor kontinuierlicher Leistung und ein (im besten Sinne) "blindes Vertrauen" in die erwartete Qualität.


Copyright: Henning Meyer, Markentechnik Consulting.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.markentechnik-consulting.de


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