Halbleiterschutz
Im Unterschied zum Patent oder Gebrauchsmuster wird ausschließlich die geometrische Gestaltung des Halbleiters, d.h. die dreidimensionalen Strukturen (Topographien) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen geschützt und nicht seine technische Funktion oder sein technologischer Aufbau.
Die Anmeldung erfolgt auf Basis von Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topographie. Geeignet hierzu sind Zeichnungen oder Fotografien, beispielsweise Layouts oder Masken.
Der Schutz einer Topographie währt zehn Jahre.
