Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses und seiner Verzierung ergeben oder es besteht aus typographischen Schriftzeichen.

Die Palette der Möglichkeiten reicht dabei von Gegenständen des täglichen Bedarfs über das Äußere von Maschinen und Fahrzeugen bis hin zu Flächenmustern von Stoffen und Tapeten oder typographischen Schriftzeichen.

Voraussetzungen für ein Geschmacksmuster:

  1. Neuheit: Wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist, d.h. wenn Fachkreisen die Gestaltung weder bekannt ist noch bekannt sein konnte.
  2. Eigenart: Eine Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck, den das Muster beim informierten Benutzer hervorruft, vom Gesamteindruck eines anderen Musters unterscheidet.

Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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