Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Patent-Bewertung

Die Bewertung eigener Schutzrechte eröffnet die Möglichkeit die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu veranschaulichen und zukünftige Strategien zu entwickeln. Insbesondere für die Frage, ob Schutzrechte nur intern genutzt werden oder ob Lizenzen vergeben werden sollen, ist die Bewertung unerlässlich.

Die Bewertung von Technologien ist immer nur eine Momentaufnahme, da diese eine von vielen Einflüssen abhängige Größe ist. Eine Technologiebewertung muss immer zeitnah erfolgen.

Im Havard Business Manager 1/99 findet sich zu diesem Thema ein interessanter Artikel von Dr. Stephan D. Hofinger:

  • Werden Patente von unseren Unternehmen in ausreichendem Umfang als Waffe im Wettbewerb genutzt?
  • Sollten bei der Budgeterstellung im Bereich F&E mehr Mittel für den Patentschutz vorgesehen werden?
  • Ist es gerechtfertigt, die Patente breit, also auf die gesamte Produktpalette des Unternehmens zu streuen oder sollte eine Konzentration auf bestimmte ausgewählte Produkte erfolgen?
  • Weisen jene Produkte, für die sich eine aktive Patentpolitik als Wettbewerbsinstrument in besonderem Maße eignet, gemeinsame Merkmale auf und wenn ja, welche?

Hierzu wird der unternehmensinterne und markt- bzw. technologiedefinierte Patentwert ermittelt und in einem Portfolio dargestellt.

Unternehmensinterner Patentwert:

  1. Anteil des Produktes am Gesamtumsatz
  2. Qualität der Erfindungen
  3. Umgehungslösungen (freie oder fremdgeschützt)
  4. Rechtsstand des Schutzrechtes
  5. Weitere Kriterien

Markt- bzw. technologiedefinierter Patentwert:

  1. Marktsituation: Marktgröße, Marktzugang, Wettbewerber usw.
  2. Patentaktivitäten der Wettbewerber
  3. Wettbewerbsinstrumente außer den Patenten: Preispolitik, Werbung, Service, Zeitvorsprung
  4. Weitere Kriterien
Aus beiden Werten ergibt sich das aussagekräftige Ist-Portfolio eines Unternehmens.

Fazit: In die Bewertung eines Patents sollten verschiedene Kriterien einbezogen werden:

  • Wirtschafts-Kriterien
  • Technologie-Kriterien
  • Schutzrechts-Kriterien

Einfluss auf die Bewertung haben aber auch bestehende Patentverletzungen bzw. Strategien der Verfolgung solcher Verletzungen sowie Produkthaftpflichten und Vorkehrungen, um solche zu verhindern.

Mit Patentportfolios lassen sich die eigenen Stärken und Schwächen des Unternehmens gegenüber dem Wettbewerb abbilden und können ein weiteres Kriterium bei der Bewertung von Patenten darstellen.

Für die Bewertung von Patenten sind folgende Methoden bekannt:

  • Kostenwertmethode
  • Ertragswertmethode
  • Marktwertmethode
  • Mischformen, die Elemente der oben genannten Methoden enthalten
  • Lizenzanalogiemethode

Dem Dänischen Patentamt ist es gelungen, für kleine und mittelständische Unternehmen ein praktikables Bewertungstool – IPscore® – zu entwickeln.

Mit dieser Software kann ein Patent bewertet und die strategische Bedeutung für das Unternehmen sowie die Nutzung ermittelt werden. In der Rubrik Service/Vorträge/Vorträge Servicecenter Schutzrechte finden Sie einen ausführlichen Vortrag (05-12-08) von Poul-Erik Nielsen vom Dänischen Patentamt über IPScore®.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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