Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Eigen-Recherchen

Bevor wir für Sie in die Tiefe gehen, verschaffen Sie sich doch einfach einen ersten Überblick über vorhandene Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Nutzen Sie hierfür die Datenbanken des Deutschen und Europäischen Patent- und Markenamtes. Je klarer Ihre Vorstellungen sind, desto besser können wir für Sie aktiv werden.
Wir haben hier einige hilfreiche Informationen zum Thema „Eigen-Recherche“ zusammengestellt.

Warum recherchieren?

Recherchen vor der Anmeldung von Schutzrechten dienen der Klärung folgender Fragen:
  1. Ist meine Erfindung neu?
  2. Welche ähnlichen Anmeldungen gibt es?
  3. Wodurch unterscheiden sich diese von meiner Idee?
  4. Welche Patente könnten verletzt werden?
  5. Soll mit einem bestimmten F&E-Projekt begonnen werden?
  6. Wo ist externes Know-how zu finden, das für mein Unternehmen interessant ist?
  7. Was meldet mein Mitbewerber an?
  8. Ist eine Marke schon angemeldet?
  9. Ist ein bestimmtes Design schon geschützt?

Patent-Recherchen

Patente sind eine wertvolle Informationsquelle, weil 85-90 Prozent des gesamten veröffentlichten technischen Wissens in Patenten enthalten ist. Patente sind meist die erste Veröffentlichung von Entwicklungen und erscheinen häufig vor der Markteinführung des Produktes.

Vorteile der Patentinformation:

  • umfassende Dokumentation zu fast allen Gebieten der Technik
  • Informationen über technische Details
  • weltweite geographische Abdeckung
  • exklusive Technikinformation
  • weltweite geographische Abdeckung
  • gute Auffindbarkeit (durch die Internationale Patentklassifikation IPC)
  • weltweit einheitliche IPC ermöglicht internationalen Zugang und internationale Vergleiche von Patentdaten
  • gute Verfügbarkeit
  • in Deutschland und beim Europäischen Patentamt werden Patentanmeldungen nach 18 Monaten veröffentlicht
  • hohe Aktualität, starker Anwendungsbezug

Internetrecherchen

Bevor Sie mit der eigenen Internet-Recherche beginnen, überdenken Sie bitte Folgendes:
  1. Handelt es sich um eine neue (weltweit neue) Technik? Hier wird eine Patent- oder Gebrauchsmuster-Recherche notwendig!
  2. Haben Sie sich einen neuen Begriff oder ein Logo ausgedacht? Dann benötigen Sie eine Marken-Recherche!
  3. Haben Sie ein neues Design für ein Produkt entwickelt? Dann müssen Sie eine Geschmacksmuster-Recherche durchführen lassen!
Eigene Patent- und Gebrauchsmuster-Recherchen
  1. Was ist das Neue an Ihrer Idee? Formulieren Sie diesen Sachverhalt für sich.
  2. Suchen Sie diese Begriffe in der Internationalen Patentklassifikation ( IPC). Aufbau der Internationalen Patentklassifikation: Deutsche Version der IPC − Englische Version der IPC
  3. Wählen Sie die richtigen Klassen aus: Wenn Sie z.B. Taschen für Schuhe suchen: A45C 3/12. Je tiefer Sie in der Hierarchie der Klassifikation gehen, umso genauer werden Ihre Suchergebnisse.
  4. Geben Sie die von Ihnen ausgewählte IPC in die dafür vorgesehenen Felder in den Suchmasken der entsprechenden Datenbanken ein. Beachten Sie: Nur die Suche mit der Patentklassifikation kann Ihnen ein umfassendes Suchergebnis liefern.

Was tun, wenn die Treffermenge zu groß ist?

1. Geben Sie weitere einschränkende Begriffe ein:

Wählen Sie Begriffe, die das Spezifische Ihrer Erfindung charakterisieren und keine allgemeinen Begriffe, die in der von Ihnen ausgewählten IPC bereits vorhanden sind.

Beispiel: Klasse A45C 3/12 – Taschen für Schuhe. Wählen Sie Begriffe wie Reißverschluss oder Tragegurt, also das Spezifische Ihrer Erfindung.

Hinweis: Haben Sie eine englischsprachige Datenbank gewählt, dann müssen Sie auch englische Begriffe eingeben. In DEPATISnet sind die Patente in der Originalsprache vorhanden, d.h. Sie können englische, deutsche, französische usw. Begriffe eingeben.

2. Eventuell haben Sie zu viele Patentklassen ausgewählt. Überprüfen Sie die Wahl Ihrer Patentklassen.

Patent-Datenbanken:

European Patent Office

United States Patent and Trademark Office

Deutsches Patent- und Markenamt

Japan Patent Office

Eigene Marken-Recherchen
Markenschutz in Deutschland kann auf folgenden Wegen erlangt werden:
  1. DE-Marke: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München
  2. EU-Marke: Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Alicante, Spanien)
  3. IR-Marke: Anmeldung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, Genf, Schweiz), in der Deutschland als Bestimmungsland definiert ist

Daher müssen bei einer Recherche folgende Register berücksichtigt werden:

  • die Daten des Deut­schen Patent- und Markenamtes (DPMA)
    • 1. DPMApublikationen (die Marken werden an bestimmten Publikationstagen veröffentlicht). Auch EU-Gemeinschaftsmarken können hier recherchiert werden
    • 2. DPInfo (tagesaktuelle Veröffentlichungen der Marken, aber keine Inhaberrecherche möglich)
  • die EU-Gemeinschaftsmarken (hier finden Sie aber nicht die Anmeldungen in den einzelnen eur. Ländern)
  • die Internationalen Mar­ken­anmel­dungen (hier finden Sie nur die Anmeldungen bei der WIPO mit Angabe von Bestimmungsländern, nicht die Anmeldungen bei den einzelnen nationalen Ämtern).

Marken-Datenbanken:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt − CTM-Online

Deutsches Patent- und Markenamt − DPMApublikationen

Deutsches Patent und Markenamt − DPInfos

Internationale Markenanmeldungen − Madrid Express

Was tun, wenn die Treffermenge zu groß ist?

Schränken Sie Ihre Suche auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen ein:

Zusätzlich können Namensrecherchen in Internet-Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen, Titelschutzanzeigern und/oder Branchen- bzw. sonstigen Produktverzeichnissen sinnvoll sein.

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes unter: http://www.dpma.de/suche/infoblatt_m.html

Eine Marke muss für die Waren/Dienstleistungen, die unter diesem Namen/Logo angeboten werden sollen, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht beschreibend und nicht irreführend sein.

Bei der Anmeldung der Marke beim DPMA wird geprüft, ob es formal keine Einwände gegen Ihren Markennamen gibt. Ist dies nicht der Fall, wird die Marke eingetragen und unter DPMApublikationen http://publikationen.dpma.de/ veröffentlicht. Dann kann jeder, der eine gleiche oder ähnliche Marke besitzt, inner­halb von drei Monaten Widerspruch gegen diesen Markennamen einlegen. Nicht geprüft wird, ob es bereits gleiche oder verwechslungsfähige Anmeldungen im Register des DPMA gibt!

Darum empfehlen wir Ihnen nach der Markeneintragung eine regelmäßige Überwachung Ihrer Marke. Diese Dienstleistung bieten wir neben Markenrecherchen ebenfalls an.

Eigene Geschmacksmuster-Recherchen

Für die eigene Recherche nach Geschmacksmustereintragungen in Deutschland steht Ihnen die Plattform DPMApublikationen des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Verfügung.

Ermitteln Sie zuerst die relevante Klasse, die Ihrem Design zugeordnet wird und in der auch gleiche oder ähnliche Muster und Modelle auffindbar wären. Für Geschmacksmuster gilt die sog. Locarno Classification (englisch, deutsch).

Möbel gehören z.B. in die Klasse 06*, Musikinstrumente in die 17*, Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel werden der Klasse 21* zugeordnet . Das * steht dabei für weitere Unterklassen.

Da nie genau bekannt ist, wie ein Anmelder seine Erfindung benennt und mit welchen Begriffen ein Design umfassend beschrieben worden ist oder beschrieben werden kann, ist die Suche mit Begriffen meist unvollständig. Deshalb ist die Recherche in den jeweiligen Klassen unerlässlich, was allerdings u. U. auch bedeutet, dass mehrere Hundert Treffer gesichtet werden müssen.

Das HABM stellt das Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Internet bereit.


Geschmacksmuster-Datenbanken:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Deutsches Patent- und Markenamt

Klassifikation Schutzrechte

Recherchen nach Patenten, Marken oder Geschmacksmustern werden mit der jeweiligen Klassifikation durchgeführt. So kann ein optimales Suchergebnis erreicht werden.
  1. IPC - Internationale Patentklassifikationen
  2. Nizza- und Wien-Klassifikation für Marken
  3. Locarno-Klassifikation für Design


Kennzeichnung Schutzrechte

Zwecks eindeutiger Kennzeichnung der unterschiedlichen Arten besitzt jedes Patentdokument ein so genanntes Aktenzeichen und einen Schriftartencode.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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