Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Service

Datenschutz wird vom Förderteam großgeschrieben. Informieren Sie sich im Folgenden, wie wir sicherstellen, dass Ihre Daten und vertraulichen Angaben nicht in unbefugte Hände gelangen. Wir sagen Ihnen hier, an welche Institutionen wir Informationen weiterleiten müssen.

Außerdem stellen wir Ihnen unsere Partner vor, mit denen wir für die Finanzierung Ihrer Vorhaben sorgen.

Datenschutz

Die Daten, die uns in Projektvorschlägen und Förderanträgen sowie in persönlichen Gesprächen zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der WTSH unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Eine Weitergabe von Informationen geschieht ausschließlich mit Ihrem Einverständnis.

Bei der Bearbeitung und der Erfassung von Förderanträgen und auch bei der späteren Auszahlung der Zuschüsse ist es aber unumgänglich bestimmte Daten – teilweise auch personenbezogene – zu erfassen, weiterzubearbeiten und dort, wo es notwendig ist, auch an andere Stellen zu übermitteln. Beispielsweise muss die Investitionsbank eine anstehende Auszahlung aus Mitteln des EFRE-Fonds prüfen und freigeben.

Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, an welche Einrichtungen Daten weitergeleitet werden könnten oder weitergeleitet werden müssen. Die Förderanträge enthalten hierzu eine „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Auskunftserteilung“. Die Einwilligung erfasst auch die Weitergabe von Daten an die Parlamente auf EU-, Bundes- und Landesebene. Sie enthält auch das Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde oder weitere Stellen wie z.B. von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtungen, die Daten für statistische Zwecke oder zur Erfolgskontrolle der Fördermaßnahmen auswerten. Die Ergebnisse dürfen an die EU-Kommission weitergeleitet und veröffentlicht werden.

Alle Zuschüsse aus dem EFRE werden außerdem in das öffentliche „Verzeichnis der Begünstigten“ aufgenommen. Auch hierfür geben Sie als Antragsteller Ihre Einwilligung. Möglichen Vorbehalten gegen diese Praxis steht das Interesse der Allgemeinheit gegenüber, zu erfahren, wofür die EU-Mittel verwendet werden und wer von diesen profitiert. Das Verzeichnis ist öffentlich im Internet zugänglich und kann von jedermann auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingesehen werden.

Oftmals können umfangreiche Vorhaben nicht mit nur einem Geldgeber finanziert werden. Sie befreien deshalb mit Ihrem Antrag die WTSH, die beteiligten Behörden, die zuständigen Kammern, die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH, die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH sowie Ihre Hausbank von der gegenseitigen Verschwiegenheitspflicht. Ihr Einverständnis hierzu setzen wir beim Einreichen eines Projektvorschlages voraus, deshalb wird bereits in den betreffenden Richtlinien darauf hingewiesen.

Wenn Sie sich zum Thema Datenschutz informieren möchten oder gegebenenfalls selbst Produkte oder Dienstleistungen anbieten bei denen diese Thematik relevant ist, können Sie sich an das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wenden.

Partner

Die WTSH ist beauftragt, für das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr und für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Förderprogramme insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein durchzuführen.

Wir arbeiten dabei intensiv in einem Netz kompetenter Finanzierungspartner mit. Sie finden diese Institutionen in der Landeshauptstadt Kiel auf einem gemeinsamen Areal im „Haus der Wirtschaft“ am Lorentzendamm/Ecke Bergstraße. Oftmals können umfangreiche innovative Vorhaben nur mit gemeinsamen Anstrengungen auf den Weg gebracht werden. Wir stellen gern für Sie die entsprechenden Kontakte her.


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