Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Rahmenbedingungen

Eine Förderung kann nur für ein Projekt gewährt werden, das noch nicht begonnen wurde. Die Finanzmittel stammen von der EU, dem Bund oder vom Land Schleswig-Holstein. Die Notwendigkeit für eine Bezuschussung muss gegeben sein. Mit der Förderung sollen bestimmte Effekte, z. B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze erreicht werden.

Bestimmte Förderprogramme stehen nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Die Fördervorhaben werden im Zukunftsprogramm Wirtschaft anhand bestimmter Kriterien ausgewählt.
Basis für unsere Förderrichtlinien sind bestimmte Beihilfeverfahren und Freistellungsverordnungen, die unter anderem die Förderquoten festlegen. Strukturschwache Regionen werden mit öffentlichen Geldern besonders unterstützt. Diese so genannten „Förderkulissen“ werden jeweils für eine Förderperiode festgelegt. Im Zukunftsprogramm kann bis 2013 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in ganz Schleswig-Holstein gefördert werden. Im Regionalprogramm 2000 konnten die Finanzmittel in Schleswig-Holstein nur in bestimmten Gebieten verwendet werden. Näheres hierzu regelt Ihr Zuwendungsbescheid. In Zweifelsfragen – z. B. vor einem geplanten Umzug – wenden Sie sich bitte direkt an das Förderteam.

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ersetzt mehrere alte Verordnungen ...
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De-minimis-Verordnung

Die so genannte „De-minimis-Verordnung“ ist die Grundlage für viele Förderrichtlinien. Beispiele sind die Förderprogramme ...
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der beiden wichtigsten Strukturfonds ...
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird ...
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Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die tragende Säule der  ...
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Zukunftsprogramm Wirtschaft

In Schleswig-Holstein laufen alle Aktivitäten unter dem Dach „Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein“ ...
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Gesetze

Die Zuwendungsbescheide, die auf Basis unserer Förderrichtlinien erteilt werden, nehmen Bezug auf diverse Gesetze ...
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Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn

Diese ist notwendig, wenn ein Vorhaben vor Bewilligung des Antrages gestartet werden muss ...
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China Wind Power Logo 2012

16.10. - 18.10.2012

Die Messe "China Wind Power" ist Ihre Möglichkeit, sich auf dem chinesischen Markt zu präsentieren. Jetzt über den norddeutschen Gemeinschaftsstand informieren und anmelden.

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Zahlen, Daten, Fakten aus Schleswig-Holstein

Wissen Sie eigentlich, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein die zweitniedrigsten Gewerbesteuern Deutschlands zahlen?  Von weiteren handfesten ökonomischen Vorteilen Schleswig-Holsteins können Sie sich in unserer neuen Broschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ überzeugen.

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Signo

WTSH ist SIGNO-Partner

Unter der Dachmarke „SIGNO- Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Technologietransfer durch ...
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