Rahmenbedingungen
Eine Förderung kann nur für ein Projekt gewährt werden, das noch nicht begonnen wurde. Die Finanzmittel stammen von der EU, dem Bund oder vom Land Schleswig-Holstein. Die Notwendigkeit für eine Bezuschussung muss gegeben sein. Mit der Förderung sollen bestimmte Effekte, z. B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze erreicht werden.
Bestimmte Förderprogramme stehen nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Die Fördervorhaben werden im Zukunftsprogramm Wirtschaft anhand bestimmter Kriterien ausgewählt.
Basis für unsere Förderrichtlinien sind bestimmte Beihilfeverfahren und Freistellungsverordnungen, die unter anderem die Förderquoten festlegen. Strukturschwache Regionen werden mit öffentlichen Geldern besonders unterstützt. Diese so genannten „Förderkulissen“ werden jeweils für eine Förderperiode festgelegt. Im Zukunftsprogramm kann bis 2013 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in ganz Schleswig-Holstein gefördert werden. Im Regionalprogramm 2000 konnten die Finanzmittel in Schleswig-Holstein nur in bestimmten Gebieten verwendet werden. Näheres hierzu regelt Ihr Zuwendungsbescheid. In Zweifelsfragen – z. B. vor einem geplanten Umzug – wenden Sie sich bitte direkt an das Förderteam.
Bestimmte Förderprogramme stehen nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Die Fördervorhaben werden im Zukunftsprogramm Wirtschaft anhand bestimmter Kriterien ausgewählt.
Basis für unsere Förderrichtlinien sind bestimmte Beihilfeverfahren und Freistellungsverordnungen, die unter anderem die Förderquoten festlegen. Strukturschwache Regionen werden mit öffentlichen Geldern besonders unterstützt. Diese so genannten „Förderkulissen“ werden jeweils für eine Förderperiode festgelegt. Im Zukunftsprogramm kann bis 2013 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in ganz Schleswig-Holstein gefördert werden. Im Regionalprogramm 2000 konnten die Finanzmittel in Schleswig-Holstein nur in bestimmten Gebieten verwendet werden. Näheres hierzu regelt Ihr Zuwendungsbescheid. In Zweifelsfragen – z. B. vor einem geplanten Umzug – wenden Sie sich bitte direkt an das Förderteam.
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ersetzt mehrere alte Verordnungen ...
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De-minimis-Verordnung
Die so genannte „De-minimis-Verordnung“ ist die Grundlage für viele Förderrichtlinien. Beispiele sind die Förderprogramme ...
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird ...
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Kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die tragende Säule der ...
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Zukunftsprogramm Wirtschaft
In Schleswig-Holstein laufen alle Aktivitäten unter dem Dach „Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein“ ...
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Gesetze
Die Zuwendungsbescheide, die auf Basis unserer Förderrichtlinien erteilt werden, nehmen Bezug auf diverse Gesetze ...
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Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
Diese ist notwendig, wenn ein Vorhaben vor Bewilligung des Antrages gestartet werden muss ...
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