Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Mit diesen Finanzmitteln, die hälftig vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellt werden, können insbesondere investive Maßnahmen gefördert werden. Ansprechpartner ist dann die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Aber auch das Förderprogramm Betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation verwendet diese Gelder.
Nicht förderfähig sind Projekte in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Stormarn. Für Vorhaben in diesen südlichen Landesteilen kommen stattdessen EFRE- bzw. Landesmittel zum Einsatz.
Wenn Sie GA-Mittel erhalten haben, unterliegt Ihr Unternehmen einer entsprechenden Standortbindung. Die genauen Bestimmungen finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.
