Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ersetzt mehrere alte Verordnungen und fasst diese zusammen. Förderrichtlinien, die auf dieser Freistellungsverordnung basieren, müssen nicht von der Kommission genehmigt werden. Der langwierige Weg einer Notifizierung entfällt, so dass die Förderung schneller an die Unternehmen vergeben werden kann.
Die Richtlinie zur Einführung elektronischer Geschäftsprozesse (EEGP) wurde auf Basis der AGVO konzipiert.
