Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Gesetze

Die Zuwendungsbescheide, die auf Basis unserer Förderrichtlinien erteilt werden, nehmen Bezug auf diverse Gesetze und Verordnungen.

Insbesondere auf das Subventionsgesetz soll an dieser Stelle verwiesen werden; die Angaben, die ein Unternehmen in einem Förderantrag macht, bilden die Grundlage für eine Förderentscheidung. Bestimmte Fakten werden bereits im Antrag als subventionserheblich definiert. Sollte sich z. B. ein Sachverhalt ändern, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, dieses der Bewilligungsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Unter Umständen entfällt somit die Grundlage für den Zuschuss, so dass ein Widerruf erfolgen muss.

Folgende anzugebende Tatsachen werden z. B. im Förderantrag BFEI als subventionserheblich bezeichnet:

  • Angaben zum Antrag stellenden Unternehmen,
  • Firmensitz bzw. Betriebsstätte,
  • Beschreibung und Begründung des beschriebenen Vorhabens, soweit die Angaben als
    Tatsachen feststehen,
  • Beginn des Vorhabens,
  • Angaben zur Finanzierung, soweit sie als Tatsachen feststehen,
  • Angaben über gegebenenfalls bestehende wirtschaftliche, rechtliche und personelle Verflechtungen zwischen Träger, Betreiber und Nutzer,
  • Angaben zum im Projekt mitwirkenden Personal und
  • Erklärungen in den monatlichen Mittelanforderungen über die tatsächlich getätigten Ausgaben.

Für andere Fördermaßnahmen können weitere bzw. andere Tatsachen subventionserheblich sein. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nimmt mit Unterzeichnung der so genannten „Erklärungen des Antrag stellenden Unternehmens“ zur Kenntnis, dass eine Entstellung oder Unterdrückung solcher Tatsachen als Betrug im Sinne des § 263 bzw. § 264 strafbar ist.

Sollten sich in Ihrem Unternehmen oder in einem bezuschussten Vorhaben zukünftig Veränderungen ergeben, empfehlen wir Ihnen, bereits im Vorfeld das Gespräch zur Bewilligungsstelle zu suchen.

Wir haben eine Auswahl der am häufigsten zitieren Gesetzestexte für Sie in der Linkliste zusammengestellt.


NEU - WTSH-Newsletter!

Immer einen Schritt voraus, der WTSH-Newsletter! 
Jetzt anmelden!

» weiter
Wirtschaftsland.de

Schon Abonnent?

Mit einem Click auf www.wirtschaftsland.de haben Sie stets Zugriff auf die aktuellsten News aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie. Dort finden Sie ein umfangreiches Archiv zu allen Themen rund um den Standort Schleswig-Holstein und können den Wirtschaftsland-Newsletter kostenfrei abonnieren!
» weiter
China Wind Power Logo 2012

16.10. - 18.10.2012

Die Messe "China Wind Power" ist Ihre Möglichkeit, sich auf dem chinesischen Markt zu präsentieren. Jetzt über den norddeutschen Gemeinschaftsstand informieren und anmelden.

» weiter

Zahlen, Daten, Fakten aus Schleswig-Holstein

Wissen Sie eigentlich, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein die zweitniedrigsten Gewerbesteuern Deutschlands zahlen?  Von weiteren handfesten ökonomischen Vorteilen Schleswig-Holsteins können Sie sich in unserer neuen Broschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ überzeugen.

» weiter
Signo

WTSH ist SIGNO-Partner

Unter der Dachmarke „SIGNO- Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Technologietransfer durch ...
» weiter
Bild: Teaser zur interaktiven Karte Schleswig-Holstein

Interaktive Karte

Infrastruktur in SH
» weiter
Nach oben Seite zurück Seite drucken Sitemap Impressum Datenschutz
WTSH
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein GmbH

Postfach, 24100 Kiel
Besucheradresse:
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

T 0431.66 66 6-0
F 0431.66 66 6-7 67
info@wtsh.de
Kontakt | Sitemap | Drucken
Deutsche Sprachversion Englische Sprachversion Dänische Sprachversion Chinesische Sprachversion Brasilianische Sprachversion