Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Publizität

Im Rahmen der Informations- und Publizitätspflicht, der die Zuwendungsempfänger unterliegen, werden alle geförderten Projekte in einem elektronischen Verzeichnis (Verzeichnis der Begünstigten) veröffentlicht. Bei den veröffentlichten Inhalten handelt es sich um den Namen des Begünstigten, die Bezeichnung des Vorhabens, das Bewilligungsjahr und den gewährten Förderbetrag.

Wenn Sie Fördergelder aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft (ZPW) erhalten, ist dies in geeigneter Weise zu publizieren. Auf Druckerzeugnissen, Internetseiten, Hinweisschildern etc., die über das geförderte Projekt unterrichten, ist das Logo des Zukunftsprogramms Wirtschaft zu platzieren. Die getroffenen Publizitätsmaßnahmen müssen Sie spätestens im Verwendungsnachweis belegen.

Entsprechende Logos zum Zukunftsprogramm Wirtschaft stehen auf der Internetseite des Zukunftsprogramms zum Download zur Verfügung oder können beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein angefordert werden.

Die genauen Bestimmungen zur Publizität regelt der Zuwendungsbescheid.


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