Verwertungsbericht
Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von zwei Kalenderjahren, der so genannten Bindungsfrist, Verwertungsberichte einzureichen. Alle Verwertungsberichte müssen Sie spätestens Ende März einen jeden Jahres bei uns einreichen. Die entsprechenden Formblätter erhalten Sie nach der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.
