Förderprogramm IA
Aktueller Hinweis: Für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Ab sofort (25. Juli 2011) sind ausschließlich kleine Unternehmen antragsberechtigt. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel kann grundsätzlich nur ein Beschäftigungsverhältnis pro Unternehmen bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Förderung nicht ausgeschlossen.
Die Zuwendungen dienen dem Aufbau und der Stärkung der Innovationskraft von kleinen Unternehmen sowie der Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikation von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Kleine Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen für Innovationen betriebsnotwendigen Bereichen einzustellen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro.
Gefördert wird die Neueinstellung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Innovationsvorhaben oder Innovationsprozesse. Der für das Beschäftigungsverhältnis qualifizierende Studienabschluss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Stellenanforderungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, Innovationsvorhaben, Innovationsprozessen oder der Anwendung neuer Technologien den Einsatz von Hochschulabsolventinnen und -absolventen notwendig machen.
Zuwendungen aus diesem Förderprogramm werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 24 Monate. Die monatliche Zuwendung bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt pauschal 1.000,- Euro, die maximale Zuwendungssumme beträgt somit 24.000,- Euro.
Die genauen Details dieses Förderprogramms können Sie der Richtlinie entnehmen.
Die Zuwendungen dienen dem Aufbau und der Stärkung der Innovationskraft von kleinen Unternehmen sowie der Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikation von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Kleine Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen für Innovationen betriebsnotwendigen Bereichen einzustellen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro.
Gefördert wird die Neueinstellung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Innovationsvorhaben oder Innovationsprozesse. Der für das Beschäftigungsverhältnis qualifizierende Studienabschluss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Stellenanforderungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, Innovationsvorhaben, Innovationsprozessen oder der Anwendung neuer Technologien den Einsatz von Hochschulabsolventinnen und -absolventen notwendig machen.
Zuwendungen aus diesem Förderprogramm werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 24 Monate. Die monatliche Zuwendung bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt pauschal 1.000,- Euro, die maximale Zuwendungssumme beträgt somit 24.000,- Euro.
Die genauen Details dieses Förderprogramms können Sie der Richtlinie entnehmen.
Antrag
Sie können Ihren Antrag für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung ...
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Erstattungsantrag
Damit wir Ihnen die für den Bewilligungszeitraum zugesprochenen Fördergelder auszahlen können, ist ...
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Verwendungsnachweis
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Projektlaufzeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis bei ...
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Verwertungsbericht
Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von zwei Kalender ...
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Publizität
Im Rahmen der Informations- und Publizitätspflicht, der die Zuwendungsempfänger unterliegen, werden alle ...
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