Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Förderprogramm IA

Die Zuwendungen dienen dem Aufbau und der Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikation von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen für Innovationen betriebsnotwendigen Bereichen einzustellen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Gefördert wird die Neueinstellung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Innovationsvorhaben oder Innovationsprozesse.

Förderfähig ist die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen mit einem für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis qualifizierendem Studienabschluss, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.

Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Stellenanforderungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, Innovationsvorhaben, Innovationsprozessen oder der Anwendung neuer Technologien den Einsatz von Hochschulabsolventinnen und -absolventen notwendig machen.

Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 24 Monate.

Die genauen Details dieses Förderprogramms können Sie der Richtlinie entnehmen.

Aktueller Hinweis: Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel können wir ab sofort nur noch ein Beschäftigungsverhältnis pro Unternehmen bewilligen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Förderung nicht ausgeschlossen.

Antrag

Sie können Ihren Antrag für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung ...
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Erstattungsantrag

Damit wir Ihnen die für den Bewilligungszeitraum zugesprochenen Fördergelder auszahlen können, ist ...
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Verwendungsnachweis

Innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Projektlaufzeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis bei ...
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Verwertungsbericht

Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von zwei Kalender ...
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Publizität

Im Rahmen der Informations- und Publizitätspflicht, der die Zuwendungsempfänger unterliegen, werden alle ...
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Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

Wirtschaftsland

Das Magazin für Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie in  Schleswig-Holstein.

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10.-13. Mai 2011

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