Förderprogramm IA
Gefördert wird die Neueinstellung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Innovationsvorhaben oder Innovationsprozesse.
Förderfähig ist die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen mit einem für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis qualifizierendem Studienabschluss, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Stellenanforderungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, Innovationsvorhaben, Innovationsprozessen oder der Anwendung neuer Technologien den Einsatz von Hochschulabsolventinnen und -absolventen notwendig machen.
Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 24 Monate.
Die genauen Details dieses Förderprogramms können Sie der Richtlinie entnehmen.
Aktueller Hinweis: Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel können wir ab sofort nur noch ein Beschäftigungsverhältnis pro Unternehmen bewilligen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Förderung nicht ausgeschlossen.
