Antrag
Aktueller Hinweis: Für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Ab sofort (25. Juli 2011) sind ausschließlich kleine Unternehmen antragsberechtigt. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel kann grundsätzlich nur ein Beschäftigungsverhältnis pro Unternehmen bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Förderung nicht ausgeschlossen.
Sie können Ihren Antrag für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ direkt bei der WTSH einreichen.
Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag mit dem Hochschulabsolventen/der Hochschulabsolventin nicht vor der Bewilligung der Fördergelder geschlossen werden darf.
Veränderungen während der Projektlaufzeit, die das Beschäftigungsverhältnis des Innovationsassistenten oder der Innovationsassistentin betreffen, müssen Sie sich von uns im Vorfeld genehmigen lassen.
Sie können Ihren Antrag für das Förderprogramm „Innovationsassistent, qualifiziertes Personal für Forschung und Entwicklung“ direkt bei der WTSH einreichen.
Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag mit dem Hochschulabsolventen/der Hochschulabsolventin nicht vor der Bewilligung der Fördergelder geschlossen werden darf.
Veränderungen während der Projektlaufzeit, die das Beschäftigungsverhältnis des Innovationsassistenten oder der Innovationsassistentin betreffen, müssen Sie sich von uns im Vorfeld genehmigen lassen.
