Meilensteine
Wenn im Zuwendungsbescheid Meilensteine festgesetzt sind, müssen in der Regel spätestens einen Monat nach den genannten Terminen entsprechende Meilensteinberichte bei der WTSH eingereicht werden. Die Berichte dienen dazu, den Projektsachstand zu erfassen. Sie ermöglichen somit ein begleitendes Projekt-Controlling.
Die Projektbegleitung in der WTSH erfolgt nach thematischer Ausrichtung des Vorhabens durch die Innovationsberater oder durch das jeweilige Clustermanagement Digitale Wirtschaft, Life Sciences, Maritime Wirtschaft bzw. Ernährungswirtschaft.
