Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Förderprogramm FET

Forschung, Entwicklung und Technologietransfer (FET)

Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Unterstützung der Forschung, der regionalen Technologieentwicklung und des Technologietransfers in Schleswig-Holstein. Dadurch soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beschleunigt und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Forschungseinrichtungen sollen angeregt werden, ihre Forschungsarbeiten stärker auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen auszurichten. Dadurch wird die Einführung neuer Technologien in Unternehmen erreicht werden.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen oder
  • dem Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft dienen oder
  • auf den Auf- und Ausbau der Forschungskompetenz von Hochschulen und Forschungseinrichtungen abzielen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Infrastrukturen der Forschung und Entwicklung
  • Kompetenzzentren
  • Verbundprojekte
  • Netzwerke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

Antrags- und Bewilligungsstelle für dieses Förderprogramm ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Mit der Auszahlung und Abrechnung der Zuschüsse und der entsprechenden Prüfung der Verwendung ist die WTSH betraut.

Antrag

Die Bewilligungsbehörde für das Förderpgoramm Forschung, Entwicklung und Technologietransfer (FET) ist das ...
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Erstattungsantrag

Mit der Abwicklung des Förderprogramms Forschung, Entwicklung und Technologietransfer (FET) hat das ...
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Meilensteine

Wenn im Zuwendungsbescheid Meilensteine festgesetzt sind, müssen in der Regel spätestens einen Monat ...
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Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis enthält einen zahlenmäßigen Nachweis, durch den die ordnungsgemäße und fristgerechte ...
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Verwertungsbericht

Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von fünf Kalenderjahren ...
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Publizität

Im Rahmen der Informations- und Publizitätspflicht, der die Zuwendungsempfänger unterliegen, werden alle ...
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