Erstattungsantrag
Mit der Abwicklung des Förderprogramms Forschung, Entwicklung und Technologietransfer (FET) hat das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein die WTSH betraut. Bitte wenden Sie sich bei allen Anfragen zu Erstattungsanträgen, Meilensteinen oder Verwendungsnachweisen direkt an die WTSH.
Nachdem der Förderantrag bewilligt wurde, bietet Ihnen die WTSH ein Beratungsgespräch zum Abrechnungsverfahren an.
