Verwertungsbericht
Der Zuwendungsbescheid regelt u. a. auch die so genannte Berichtspflicht. Berichte sind nicht nur während des Projektes zu erstellen, sondern auch nach Abschluss des Vorhabens. Diese Verwertungsberichte sind für das Programm Einführung elektronischer Geschäftsprozesse in Anlehnung an die Bindungsfrist für die Dauer von fünf vollen Kalenderjahren zu erbringen.
Mit den Verwertungsberichten kann der Effekt der vorangegangenen Förderung bewertet werden. Insbesondere die Zahl der neu geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze kann so über einen gewissen Zeitraum erfasst werden.
Die individualisierten Formulare erhalten Sie in elektronischer Form nach Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.