Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Projektvorschlag/ Richtlinie

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Einführung elektronischer Geschäftsprozesse“ ist in zwei Stufen gegliedert: In einem ersten Schritt wird das Vorhaben mit einem schriftlichen Projektvorschlag bei der WTSH eingereicht. Als Hilfestellung dient der Leitfaden zur Erstellung eines Projektvorschlages. Das Projekt wird hinsichtlich seiner Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt nach den Kriterien des Zukunftsprogramms Wirtschaft.

Erst nach positiver Beurteilung durch die WTSH wird mit einem formgebundenen Antrag der Zuschuss für das Projekt beantragt.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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