Meilensteine
Wenn im Zuwendungsbescheid Meilensteine festgesetzt sind, müssen in der Regel spätestens einen Monat nach den genannten Terminen entsprechende Meilensteinberichte eingereicht werden. Die Berichte dienen dazu, den Projektsachstand zu erfassen. Sie ermöglichen somit ein begleitendes Projekt-Controlling durch die WTSH.
Als Hilfestellung dient der so genannte Leitfaden zur Erstellung eines Meilensteins. Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen ist die fachliche Sachbearbeitung.
