Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Förderprogramm EEGP

Einführung elektronischer Geschäftsprozesse (EEGP)

Ziel der Förderung der Einführung elektronischer Geschäftsprozesse ist die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und dadurch die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Durch die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeits- und Geschäftsprozesse möglichst durchgängig elektronisch abzubilden und so zu optimieren.

Gefördert werden Vorhaben, die die Einführung von elektronischen Geschäftsprozessen vorrangig bei kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein beinhalten. Dabei soll es sich vornehmlich um ganzheitliche, unternehmensumfassende Lösungen für elektronische Geschäftsprozesse handeln. Gefördert werden insbesondere

  • Beratung, Konzeption und Umsetzung,
  • Software-Lösungen,
  • Investitionen in Hard- und Software,
  • Anpassung von Standardsoftware an betriebsspezifische Lösungen,
  • notwendige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal und
    Evaluierung und Erfolgskontrolle der elektronischen Geschäftsprozesse.

Projektvorschlag

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Einführung elektronischer Geschäftsprozesse“ ist in zwei Stufen ...
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Antrag

Nach positiver Bewertung des Projektvorschlags kann der Zuschuss für das geplante Vorhaben beantragt ...
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Meilensteine

Wenn im Zuwendungsbescheid Meilensteine festgesetzt sind, müssen in der Regel spätestens einen Monat ...
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Erstattungsantrag

Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Basis bereits getätigter und nachgewiesener Ausgaben. Aus diesem Grund sind ...
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Verwendungsnachweis

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes ist für das gesamte Vorhaben ein formgebundener ...
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Verwertungsbericht

Der Zuwendungsbescheid regelt u. a. auch die so genannte Berichtspflicht. Berichte sind nicht nur während des ...
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Publizität

Im Rahmen der Informations- und Publizitätspflicht, der die Zuwendungsempfänger unterliegen, werden alle ...
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