Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Erstattungsantrag

Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Basis bereits getätigter und nachgewiesener Ausgaben. Aus diesem Grund sind im Erstattungsantrag alle Ausgaben durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.

Mit dem Zuwendungsbescheid erhält der Zuwendungsempfänger Vordrucke, um im Verlauf des Projektes die Auszahlung des Zuschusses in Tranchen zu beantragen. Zusätzlich zu den gedruckten Formularen wird ein Tool in elektronischer Form zu Verfügung gestellt.

Zuständig für die rechnerische Prüfung und die Auszahlung ist die im Bescheid genannte administrative Sachbearbeitung. Die inhaltliche Prüfung erfolgt wie in der Antragsphase durch die fachliche Sachbearbeitung.

Geprüfte Originalbelege erhalten Sie selbstverständlich umgehend zurück.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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