Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Antrag EEGP

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Einführung elektronischer Geschäftsprozesse“ ist in zwei Stufen gegliedert: Nach positiver Bewertung des Projektvorschlags kann der Zuschuss für das geplante Vorhaben beantragt werden. Hierzu dient ein formgebundener Antrag. In der Regel wird dieser persönlich übergeben und erläutert. In diesem Beratungsgespräch wird auch der weitere Ablauf der Förderung besprochen und auf Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers hingewiesen.

Der Eingang des Antrags wird von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt. Nach ausführlicher Prüfung des Förderantrages wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erstellt. Erst dann darf das Projekt gestartet werden. Soweit es erforderlich ist, kann in begründeten Fällen auch eine so genannte Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (LOI) beantragt und erteilt werden.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

Wirtschaftsland

Das Magazin für Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie in  Schleswig-Holstein.

» weiter

Registrierung für MariMatch 2010

Internationale Kooperationsbörse für die Maritime Wirtschaft auf der SMM 2010
» weiter
Messelogo Transport und Logistic

10.-13. Mai 2011

Leitmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management.

Wir bringen Sie hin!

» weiter

EasyDrive-Hybrid

Das Produktions-Netzwerk, dass einen nachrüstbaren Hybridantrieb für gebrauchte Nutzfahrzeuge ...
» weiter
Nach oben Seite zurück Seite drucken Sitemap Impressum Datenschutz
WTSH
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein GmbH

Postfach, 24100 Kiel
Besucheradresse:
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

T 0431.66 66 6-0
F 0431.66 66 6-7 67
info@wtsh.de
Kontakt | Sitemap | Drucken
Deutsche Sprachversion Englische Sprachversion Dänische Sprachversion Chinesische Sprachversion Brasilianische Sprachversion