Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Antrag EEGP

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Einführung elektronischer Geschäftsprozesse“ ist in zwei Stufen gegliedert: Nach positiver Bewertung des Projektvorschlags kann der Zuschuss für das geplante Vorhaben beantragt werden. Hierzu dient ein formgebundener Antrag. In der Regel wird dieser persönlich übergeben und erläutert. In diesem Beratungsgespräch wird auch der weitere Ablauf der Förderung besprochen und auf Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers hingewiesen.

Der Eingang des Antrags wird von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt. Nach ausführlicher Prüfung des Förderantrages wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erstellt. Erst dann darf das Projekt gestartet werden. Soweit es erforderlich ist, kann in begründeten Fällen auch eine so genannte Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (LOI) beantragt und erteilt werden.


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