Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Meilensteine

Üblicherweise legen wir in Ihrem Zuwendungsbescheid so genannte Meilensteine fest. Diese Termine dienen zum einen dazu, dass wir einen Einblick in den Projektsachstand und -fortschritt bekommen können. Zum anderen ermöglichen uns die Meilensteine, Sie hinsichtlich der formalen Anforderungen an die Förderung weiterhin fachkundig zu begleiten. Als Hilfestellung für die Erstellung der Meilensteinberichte dient Ihnen der Leitfaden zur Erstellung eines Meilensteins.

Die entsprechenden Meilensteintermine sowie die Berichtsinhalte der Meilensteine können Sie auch Ihrem Zuwendungsbescheid entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Meilensteinberichte innerhalb eines Monats nach dem festgelegten Termin bei uns eingereicht werden müssen.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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