Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Verwertungsbericht

Auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes haben Sie bei uns jährlich für den Zeitraum von fünf Kalenderjahren Verwertungsberichte einzureichen. Diese sollen uns auch über den Förderzeitraum hinaus dazu dienen, einen Einblick in den weiteren Verlauf des von uns geförderten Projektes zu erhalten. Dies ermöglicht uns, den Effekt der Förderung bewerten zu können. Außerdem beinhalten die Verwertungsberichte Angaben über die Anzahl der von Ihnen geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze.

Alle Verwertungsberichte müssen Sie spätestens Ende März einen jeden Jahres bei uns einreichen. Die entsprechenden Formblätter erhalten Sie nach der Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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