Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Erstattungsantrag

Damit wir Ihnen die für den Bewilligungszeitraum zugesprochenen Fördergelder auszahlen können ist es erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen entsprechende Erstattungsanträge auf Basis Ihrer entstandenen Projektausgaben bei uns einreichen. Dabei ist zu beachten, dass Sie die tatsächlich getätigten Projektausgaben durch Originalbelege nachweisen.

Die entsprechenden Vordrucke der Erstattungsanträge erhalten sie zusammen mit Ihrem Zuwendungsbescheid von uns. Außerdem machen wir Sie in einem persönlichen Gespräch mit den Erstattungsanträgen vertraut.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem administrativen Bereich unseres Teams. Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner geben wir Ihnen frühzeitig, spätestens mit dem Zuwendungsbescheid bekannt. Für inhaltliche Fragen steht Ihnen nach wie vor ein fachlicher Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin zur Seite.


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China Wind Power Logo 2012

16.10. - 18.10.2012

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