Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Antrag

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation“ ist in zwei Stufen gegliedert:

Nach einer positiven Bewertung Ihres Projektvorschlages (Stufe eins) erhalten Sie von uns die entsprechenden Antragsformulare. Diese händigen wir Ihnen üblicherweise in einem persönlichen Beratungsgespräch aus, in dem wir außerdem wichtige Punkte erläutern und Ihnen den weiteren Ablauf der Förderung aufzeigen. Wir klären Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Den Eingang Ihres Förderantrages bestätigen wir Ihnen schriftlich und nach einem positiven Ausgang der ausführlichen Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit Ihrem Projekt dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sollte es allerdings erforderlich sein, können wir in begründeten Ausnahmefällen auch einem vorzeitigen Maßnahmebeginn (LOI) zustimmen. Diesen müssen Sie bei uns ebenfalls schriftlich beantragen.


Titelseite vom Wirtschsland, Ausgabe 30

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