Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein

Außenwirtschaftliche Kooperationen und Gemeinschaftsbüros

Gegenstand der Außenwirtschaftsförderung (AWF) ist die Beteiligungen an Firmengemeinschafts- büros im außereuropäischen Ausland.

Das Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung – Außenwirtschaftliche Kooperationen und Gemeinschaftsbüros“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an gemeinsamen Markterkundungsbüros im außereuropäischen Ausland. Unternehmen bekommen dadurch die Möglichkeit, sich am Exportgeschäft zu beteiligen und somit Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein zu schaffen bzw. zu sichern.

Gefördert werden Ausgaben, die im Rahmen der Teilnahme an gemeinsamen Beratungs- und Kontaktbüros im außereuropäischen Ausland entstehen. In den Markterkundungsbüros im außereuropäischen Ausland müssen mindestens drei Unternehmen ansässig sein, von den mindestens zwei aus Schleswig-Holstein stammen.

Zuwendungen aus diesem Förderprogramm werden als De-minimis Beihilfe gewährt. Die genauen Details dieses Förderprogramms können Sie der Richtlinie entnehmen.

Anträge für das Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung – Außenwirtschaftliche Kooperationen und Gemeinschaftsbüros“ können direkt bei der WTSH gestellt werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihr Antrag spätestens drei Wochen vor der Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung bei uns eingegangen sein muss.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nachdem Sie uns Ihre entstandenen Kosten nachgewiesen haben. Die dazu notwendigen Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig von uns zugeschickt.


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